Ein Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen führt regelmäßig dazu, dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehalten Transportkapazitäten nicht ausreichen, obwohl diese regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibt sich eine Situation, bei der es notwendig wird, über die übliche überörtliche Hilfe des Rettungsdienstes hinaus, aus anderen Gebietskörperschaften geordnet und strukturiert geeignete Rettungsmittel heranzuführen. Zu diesem Zweck ist der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) konzipiert worden, dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen Transportkapazitäten für zehn Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien bereit zu stellen. Er ergänzt unter anderem die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) um die zum Patiententransport benötigten Transportkapazitäten. Da die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) auf 50 Patienten ausgelegt ist, sind für jede dieser Einheiten rechnerisch fünf »Patiententransport-Züge 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) für den Transport der Patienten erforderlich.
Der PT-Z 10 NRW kann mindestens zehn Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend, in geeignete Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser) befördern. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit zwei Patienten erfolgt. Zwei der liegend beförderten Patienten können während des Transportes durch einen mitfahrenden Notarzt versorgt werden.
Frei nach: Sanitätsdienst-Konzept NRW - Patiententransport-Zug 10 NRW
Ausgabe Juli 2009 und Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW "Sanitätsdienst und Betreuungsdienst, Ausgabe 1. Juli 2013.
Der Patiententransportzug besteht aus
sowie zwei Notärzten, die wahlweise mit einem Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) befördert werden können.
Der PTZ kann mindestens zehn Patienten (acht davon liegend, zwei sitzend) befördern.
Außerdem ist Versorgung zweier Patienten durch Notärzte möglich.
Der Patiententransportzug besteht aus 20 Personen. Im Detail sieht die Personalstärke folgendermaßen aus.
Hier können Sie das ganze Konzept des PTZ-10 NRW auf den Seiten des Institutes der Feuerwehr herunterladen.
Der Patiententransport-Zug 10 NRW des Kreises Lippe wird vom Roten Kreuz gestellt und besteht aus folgenden Fahrzeugen. Die Notärzte werden vom Klinikum Lippe gestellt.
Im Kreis Lippe wird der Patiententransportzug auch eingesetzt, um den Regelrettungsdienst zu unterstützen, wenn dieser an seine Kapazitätsgrenzen kommt. Im Falle einer Alarmierung stehen an folgenden Standorten Rettungsmittel des Roten Kreuzes für die lippische Bevölkerung zur Verfügung.